Verbrennen im Freien
VERBRENNEN IM FREIEN
NÖ Feuerwehrgesetz 2015
§9
Verbrennen im Freien
Das punktuelle und flächenhafte Verbrennenim Freien ist verboten
Ausnahmen und weitere Informationen unter:
Formular zum Anmelden für ein Verbrennen im Freien an die Feuerwehrbezirksalarmzentrale Melk steht zum Download bereit: